Zum Verkauf steht ein großzügig bemessenes, fast rechtwinklig geschnittenes, unbebautes und ab 30.09.2023 unverpachtetes Eckgrundstück – belegen in zentraler Ortslage von Fürstenau, an der wenig befahrenen Kreuzung der Landesstraße L 254 (neben Hausnummer 5) und der Dorfstraße Fürstenau/L 243 mit einer Größe von 4.933 m².
Der kleine landschaftlich reizvoll im Naturpark Uckermärkische Seen gelegene Gemeindeteil Fürstenau gehört zum nördlichsten, unmittelbar an Mecklenburg-Vorpommern (Lk Mecklenburgische Seenplatte) grenzenden Ortsteil Buchenhain der Gemeinde 17268 Boitzenburger Land (ca. 3.000 Einwohner) im Landkreis Uckermark (Land Brandenburg). Die Entfernung zur Gemeindeverwaltung im OT Boitzenburg (Kleinzentrum) beträgt ca. 10 km, zur Kreisverwaltung in Prenzlau (Mittelzentrum mit ca. 20.000 Einwohnern) ca. 25 km.
Die südliche Straßenfront beträgt ca. 98 m und ist durch eine Baumhecke von der Landesstraße L 254 mit Betonplattengehweg und Grünstreifen abgeschirmt. Das abgebrannte Wohnhaus – vor dem Jahr 2000 abgetragen – befand sich dahinter in zentraler Position. Aufgrund des hier und im östlichen Teil vorhandenen verwilderten Bewuchses mit Obstbäumen und Sträuchern ist das Vorhandensein von Bebauungsresten nicht auszuschließen.
Ein großer Teil des Grundstücks im Norden und Westen war bis 2023 zur Grünlandnutzung/ Heugewinnung an einen Landwirtschaftsbetrieb verpachtet. An der ca. 48 m langen Westgrenze zur Dorfstraße befinden sich mehrere Alleebäume und die Straßenbeleuchtung.
Das Relief der Parzelle ist eben bis leicht geneigt, die weitläufige Umgebung durch Wohnbebauung und landwirtschaftliche Nutzung charakterisiert.
Das erschließungsbeitragsfreie Grundstück wird von den beiden angrenzenden, mit Teerdecken befestigten Straßen (siehe oben) erschlossen und ist von weiteren gemeindlichen Planungen nicht betroffen. Es ist auch nicht Bestandteil von Schutzgebieten nach Naturschutzrecht. Eine abgeschlossene Flächennutzungsplanung liegt in der Gemeinde nicht vor.
Nach Angabe der Gemeinde liegt das Grundstück vollständig im Innenbereich der Ortslage Fürstenau. Vorhaben sind nach § 34 BauGB und § 5 BauNVO zu beurteilen. Danach ist ein (Bau-)vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung (entspricht hier einem Dorfgebiet) einfügt (so genanntes Einfügungsgebot) und die Erschließung gesichert ist. Als zulässig denkbar sind landwirtschaftliche, wohnbauliche sowie nicht störend gewerbliche Bauvorhaben.
Medienanschlüsse (Strom, Trinkwasser, Telekom) sind im Straßenbereich vorhanden, es ist jedoch von einer Neuherstellung der für eine Bebauung benötigten Grundstücksanschlüsse auszugehen. Abwasser wird in Fürstenau dezentral über eine abflusslose Sammelgrube entsorgt. Kostenangaben sind über die entsprechenden Anbieter (Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Westuckermark, Prenzlauer Allee 27a, 17268 Templin (https://zvwu.de/) zu erfragen.
Das Boitzenburger Land ist eine wald- und seenreiche Gemeinde mit 10 Ortsteilen und einer Fläche von über 200 km², die durch ihre attraktive, eiszeitlich geprägte und reich strukturierte Naturausstattung punkten kann. Dem entsprechend hat sie neben ihrer langen Tradition der Land- und Forstwirtschaft in den vergangenen Jahren auch eine touristische Infrastruktur mit zahlreichen Freizeit- und Übernachtungsangeboten entwickelt. Ehemalige Bauerndörfer mit ihren Guts- und Herrenhäusern zeugen von einer wechselvollen Geschichte.
Boitzenburg betreibt eine Grundschule, Hort und Kita, der Besuch weiterführender Schulen ist in Prenzlau und Templin (ca. 30 km entfernt) möglich. Die nächsten Einkaufsmöglichkeiten finden sich in ca. 8 km Entfernung im mecklenburgischen Feldberg (Grundzentrum, ca. 4.500 Einwohner), die Autobahnen A 11 (Berlin) und A 20 (Ostsee) sind in ca. 35 km, das Oberzentrum Neubrandenburg in ca. 45 km zu erreichen. Die Entfernung zur Metropole Berlin beträgt ca. 115 km, zum Flughafen BER 135 km und zur Landeshauptstadt Potsdam ca. 150 km.
Vom Bahnhof Prenzlau ist man über den RE 3 zweistündlich mit Berlin-Gesundbrunnen und Stralsund verbunden, während Templin über den RB 12 stündlich mit Berlin-Lichtenberg verbunden ist. Über die Buslinien 502 (Prenzlau) und 503 (Templin) sind beide Städte auch an Boitzenburg sowie über die 506 (teilweise Rufbus) an Fürstenau angebunden.
Bei dem Grundstück handelt es sich um das vollständige Flurstück 12 der Flur 19, Gemarkung Buchenhain. Eingetragener Eigentümer ist das Land Brandenburg (Grundstücksfonds Brandenburg). Abteilung II und III des Grundbuches – Blatt 239 von Buchenhain – sind lastenfrei.
Die Brandenburgische Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung mbH (BBG) ist mit dem Verkauf beauftragt und handelt im Auftrag des Landes Brandenburg. Die BBG erwartet die Abgabe von Kaufpreisangeboten.
Wichtig: Aufgrund der Größe des Grundstücks ist auch die Möglichkeit der Abgabe von Angeboten für eine Teilfläche möglich. In diesem Fall ist die Lage und Größe der gewünschten Fläche vom Kaufinteressenten (möglichst anhand einer Karte) eindeutig zu definieren. Alle daraus folgenden Kosten für Vermessung und Grundstücksteilung sind dabei vom Käufer zu übernehmen.
Das Grundstück ist frei zugänglich. Daher ist eine selbständige Besichtigung jederzeit möglich. Sofern ein gemeinsamer Besichtigungstermin gewünscht ist, ist dieser mit dem Verkäufer abzustimmen.
Interessenten werden gebeten, ihre Angebote im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk
„Erwerbsantrag ID 73 02 06 – bitte bis Stichtag 05. Oktober 2023 nicht öffnen!“
bis spätestens Mittwoch, den 04. Oktober 2023 einzureichen bei:
Brandenburgische Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung mbH,
Herrn Gunnar Großmann, Am Baruther Tor 12, Haus 134/1 in 15806 Zossen.
Hinweis: Unsere Veröffentlichung zum beabsichtigten Verkauf des Grundstücks und die Entgegennahme der Kaufpreisangebote erfolgt freibleibend. Bei dem Angebotsverfahren des in diesem Exposé benannten Grundstücks handelt es sich um eine für das Land Brandenburg unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zum Kauf, die nicht den Bestimmungen der UVgO/VOB oder einer anderen bindenden Vergabevorschrift unterliegt.
Das Land behält sich die Entscheidung darüber vor, ob und ggf. an wen, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen der Verkauf erfolgt. Alle mit dem Erwerb verbundenen Kosten (Notarkosten, Gebühren, Steuern sowie sonstige Abgaben) trägt der Käufer.
Die BBG führt in der Regel nach Abgabe der Angebote mit mehreren Anbietern parallel Kaufverhandlungen für dasselbe Objekt. Durch die Aufnahme und Führung derartiger Verhandlungen verpflichtet sich der Verkäufer nicht zum Abschluss eines Kaufvertrages.
Die Angaben in diesem Exposé beruhen auf uns zur Verfügung stehenden Informationen. Wir sind bemüht, möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten, können jedoch keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen, insoweit sind die hier angegebenen Erklärungen des Verkäufers keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 BGB. Alle Kartendarstellungen sind unmaßstäblich.
Im Kaufvertrag erfolgt der Ausschluss aller Rechte und Ansprüche wegen eines nicht bekannten Rechtsmangels sowie wegen eines sichtbaren oder unsichtbaren Sachmangels. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung umfasst insbesondere Sachmängel in Bezug auf die Größe, Güte, Beschaffenheit und Bebaubarkeit des Kaufgegenstandes, Sachmängel für schädliche Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 BBodSchG und/oder Altlasten im Sinne des § 2 Abs. 5 BBodSchG, Sachmängel von etwaig auf dem Grundstück befindlicher baulicher Anlagen und der mitverkauften beweglichen Sachen und Zubehör sowie Sachmängel aufgrund von Leitungen, die über den Kaufgegenstand führen und seine Nutzbarkeit einschränken.
Mit der Abgabe Ihres Erwerbsangebotes erteilen Sie der BBG die Zustimmung zur Einholung einer Bonitätsauskunft. Unsere vollständigen Datenschutzhinweise gemäß DSGVO finden Sie in der beigefügten PDF-Datei.