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Weitere Darstellungen zum Sachverhalt des Verfahrens Az 23 KLs 17/16 vor dem Landgericht Potsdam

Sachverhaltsdarstellung zu dem Strafverfahren gegen Mitarbeiter der BBG vor dem Landgericht Potsdam

Liegenschaft „Flugplatz Oranienburg“

Verkauf einer Teilliegenschaft von 65 ha von dem 350 ha großen ehemaligen Flugplatz Oranienburg

  • ehemals militärisch genutzte Liegenschaft, mit massiver Kampfmittelbelastung, ruinösen Baulichkeiten und Altlastenrisiko
  • mehr als 15 Jahre lang keine Käufer/ Investoren gefunden
  • 2008 Kaufinteresse seitens REWE für eine 20 ha voll erschlossene Teilfläche zur Ansiedlung Logistikzentrum
  • daraufhin wurde, wie in der Verwertungsrichtlinie vorgegeben, eine Angebotseinholung durchgeführt (keine Ausschreibung im Sinne der VOB bzw. VOL), sondern Käuferauswahlverfahren
    • Veröffentlichung in verschiedenen Zeitungen und direkte Ansprache bekannter Projektentwickler
    • Abgabefrist für Kaufpreisangebote: 06.05.2009
  • Ergebnis: 2 Angebote
    • 1. BBF (Tochterunternehmen der BBG, direkter Käufer wurde später eine Projektgesellschaft, Unternehmensbeteiligung bei Ministerium der Finanzen angezeigt) – für die gesamte unentwickelte Fläche von 65 ha zum Zeitpunkt einer schweren Finanz- und Immobilienkrise
    • 2. REWE – für eine Teilfläche von 20 ha, die bis zum 01.10.2010 seitens des Verkäufers voll entwickelt sein sollte zur Errichtung Logistikzentrum mit Schaffung von 300 bis 400 Arbeitsplätzen
  • eigene Entwicklung seitens BBG für das Land war zeitlich auf Grund notwendiger Vergabevorschriften (Ausschreibungen eines öffentlichen Auftraggebers) der Gewerke nicht möglich und das Risiko wollte das Land auch nicht tragen (dazu gab es mehrere Rücksprachen mit dem Ministerium der Finanzen)
  • Verkauf an eine Projektgesellschaft des verbliebenen Bieter BBF (REWE Angebot nicht umsetzbar) zum Marktpreis zum Zwecke der Entwicklung des Gesamtfläche 65 ha inklusive der 20 ha Teilfläche für REWE, damit die Ansiedlung erfolgen kann
  • vollständige risikoreiche Entwicklung der Fläche durch die Projektgesellschaft „BBF Real Estate GmbH & Co. 4. KG“ (weiter BBF 4. KG genannt) mit anschließendem Verkauf der entwickelten Fläche an REWE. Der Weiterverkauf erfolgte somit unter der Prämisse der vorherigen vollständigen Entwicklung (Schaffung Baurecht, Kampmittelberäumung, Abbruch und Entsorgung der ruinösen Baulichkeiten, Altlastenbeseitigung, vollständige Erschließung (Straßen, Strom, Wasser, Abwasser, Gas)) und mit dem Risiko des Rücktritts von REWE, wenn der vorgegebene sehr knappe Zeitrahmen von rd. 1 Jahr nicht realisiert werden kann.
    • Differenz der Kaufpreise REWE an BBF 4. KG und BBF 4. KG an Land Brandenburg ergibt sich aus der unterschiedlichen Beschaffenheit der Fläche
      • Kaufpreis REWE an BBF 4.KG = Erwerb von entwickeltem voll erschlossenem Bauland
      • Kaufpreis BBF 4. KG an Land Brandenburg = unentwickelte ehemals militärisch genutzte Liegenschaft

Verkauf einer weiteren ca. 60 ha großen Nachbarfläche desselben ehemaligen Flugplatzes Oranienburg im Jahr 2018

  • trotz Veröffentlichung auf verschiedenen Internetplattformen, Homepage, Direktansprache von Interessenten und steigender Nachfrage nach Gewerbestandorten in der Stadt Oranienburg wieder nur Eingang eines Kaufpreisangebotes (wieder BBF)
    • aufgrund des fehlenden konkreten Konzeptes und der angegebenen Investitionssumme für die Entwicklung wurden mit der BBF keine Kaufverhandlungen geführt
  • um dennoch eine Entwicklung der Liegenschaft zum Gewerbestandort zu ermöglichen, reichte die Stadt Oranienburg ein Kaufpreisangebot in Höhe von 1,00 € ein
  • zwischenzeitlich Eingang einer weiteren Interessensbekundung eines privaten Investors
    • nach intensiver Prüfung zog der private Investor aufgrund des hohen Entwicklungsrisikos und der damit verbundenen Kosten sein Kaufinteresse zurück
  • somit Verkauf der Fläche (ca. 60 ha) an die Stadt Oranienburg zum Zweck der Entwicklung und Weiterveräußerung an Dritte
    • Verkaufsgrundlage bei Direktvergabe – Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (öbvS) sowie Kostenschätzung für die Kampfmittelberäumung durch fachlich geeignetes Ingenieurbüro
      • ermittelter Verkehrswert unter Berücksichtigung der Kampfmittelräumung: 3.800 € (trotz des im Vergleich zu 2009 gestiegenem Bodenrichtwertes von 28 €/qm auf 32 €/qm)
    • Veräußerung der Fläche an die Stadt Oranienburg auf Grundlage der Genehmigung des Ministeriums der Finanzen und des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Landtages Brandenburg

Sachverhaltsdarstellung zu dem Strafverfahren gegen Mitarbeiter der BBG vor dem Landgericht Potsdam

Liegenschaft Bad Saarow „Pieskower Chaussee“

 

  • Verkauf der ehemals militärisch genutzten Liegenschaft Pieskower Chaussee in Bad Saarow
    • Gesamtgröße ca. 11,3 ha
    • Teilfläche von ca. 6,1 ha (ehemalige NVA Nutzung) Verkauf durch Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Jahr 2006 mittels Auktion der Deutschen Grundstücksauktionen AG zu einem Kaufpreis (höchster Bieterpreis) von 49.000,00 €
    • Teilfläche von ca. 5,2 ha (ehemals von sowjetischen Streitkräften genutzter Teil) Verkauf durch die BBG für das Land Brandenburg im Jahr 2008 auf Grundlage eines Verkehrswertgutachtens (gutachterlich geschätzter Verkehrswert durch eine öffentlich bestellte Sachverständige = 39.000 €) zur Arrondierung an denselben Käufer, welcher auch BImA-Fläche zuvor erworben hatte
    • Kaufpreis 42.100 € unter Berücksichtigung von Abbruch- und Entsorgungskosten
  • Verkehrswertgutachten
    • Gutachterin stellte bei der zuständigen Gemeinde eine Abfrage zur planungsrechtlichen Situation als Grundlage für die Verkehrswertermittlung
    • Gemeinde teilte mit, dass ein Teil der betroffenen Flurstücke als Wald und weitere Flurstücke als Entwicklungsfläche für Sondergebiet (Freizeit, Sport) ausgewiesen seien. Die in Rede stehenden Grundstücke sind nicht im Bereich eines Bebauungsplanes und sind baurechtlicher Außenbereich.
    • Ermittlungsverfahren ergab, dass die Angaben der Flächenanteile für Wald in der Auskunft der Gemeinde zu hoch ausgewiesen und daher der gutachterlich festgestellte Wert zu gering bemessen gewesen sei
  • Vorwurf seitens der Staatsanwaltschaft
    • die mit dem Vorgang befassten Mitarbeiter der BBG haben diese unrichtige Ausweisung der Waldfläche erkannt und den Kaufpreis bewusst niedrig gehalten
  • Statement BBG
    • die beteiligten Mitarbeiter hatten, offenbar ebenso wenig wie die ausführende Gutachterin, keinen Anlass an den Darstellungen der Gemeinde und damit an dem Gutachtenwert zu zweifeln. Der Gutachtenwert stand im Einklang mit dem für die gleichartige Nachbarliegenschaft in einem Auktionsverfahren erreichten Marktwert
    • Ministerium der Finanzen wurde als Eigentümervertreter von dem Verkauf vor Abschluss des Kaufvertrages unter Beifügung des Gutachtens und Benennung des Kaufpreises informiert. Es gab keine Einwände.
    • Behauptungen, der im Vertrag festgelegte Kaufpreis von 42.100,00 €, sei zugunsten einer am 29.04.2008 gegründeten Beteiligungsgesellschaft der BBG manipuliert worden, sind bereits auf Grund der zeitlichen Abfolge unwahr. Der Kaufpreis wurde seit der Mitteilung an das Ministerium der Finanzen am 19.09.2007 bis zur abschließenden Beurkundung am 22.05.2008 nicht mehr verändert.

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