Ehemalige WGT-Liegenschaften „SW 048-06 Stadtkaserne Perleberg“, östliche Teilfläche mit Bebauung und rückgebaute Freifläche „SW 049-01 ehem. KETsch-Gebäude Ecke Kurmärker/ Rudolf-Breitscheid-Straße“.
Hierbei handelt es sich um ehemals militärisch genutzte Liegenschaften der Westgruppe der Truppen (WGT), die in der Stadt Perleberg (Kreisstadt Landkreis Prignitz) belegen sind. Seit dem Abzug der Truppen sind die Liegenschaften ungenutzt.
Der Verkäufer bietet aktuell die östlich der Kurmärker Straße belegene Teilfläche der Liegenschaft SW 048-06 mit zwei denkmalgeschützten Kasernengebäuden und Hoffläche an:
Grundbuch von Perleberg, Blatt 4107, Gemarkung Perleberg, Flur 22, Flurstück 277/9 (Größe 5.091 m²);
Ebenso angeboten wird die – durch die Rudolf-Breitscheid-Straße getrennte – nördlich anschließende vollständige Liegenschaft SW 049-01 ohne Bebauung mit 1.234 m² Fläche:
Grundbuch von Perleberg, Blatt 2172, Gemarkung Perleberg, Flur 22, Flurstück 249/2 (Größe: 1.234 m²).
Die zum Verkauf angebotene Fläche beträgt somit insgesamt 6.325 m² und besteht aus 2 vollständigen Flurstücken. Ein ausführliches Langexposé sowie Karten, Fotos und relevante behördliche Dokumente sind als PDF-Dateien beigefügt.
Die größere, westlich der Kurmärker Straße belegene Teilfläche der Liegenschaft SW 048-06 (Flurstück 1129, Größe: 37.620 m²) ist nicht Teil dieses Angebotsverfahrens.
Auf dem bebauten Kaufgegenstand SW 048-06 befinden sich die folgenden denkmalgeschützten Gebäude in Massivbauweise (Baujahr ca. 1907-09):
• Doppelte Batteriekaserne (V) mit Keller KG, Erdgeschoss EG, zwei bzw. drei Obergeschosse OG, tlw. ausgebautes Dachgeschoss DG,
• Wirtschaftsgebäude (T) mit KG, EG und OG, DG nicht ausgebaut
Bei dem Kaufgegenstand SW 049-01 handelt es sich um eine unbebaute Freifläche.
Aufgrund des denkmalrechtlichen Schutzstatus ist die Möglichkeit des Rückbaus der Gebäude nicht gegeben. Im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Perleberg (Stand der 4. Änderung vom 24.04.2015) werden der Bereich des Flurstücks 277/9 als Gemischte Baufläche und der Bereich des Flurstücks 249/2 als Wohnbaufläche dargestellt.
Für das Flurstück 249/2 ist der B-Plan Nr. 17 vom 25.04.2002 (Wohngebiet WA), für das Flurstück 277/9 Nr. 17.1 (1. Änderung) vom 26.11.2008 (Mischgebiet MI 5) mit jeweils maximal drei Vollgeschossen rechtsverbindlich.
Der Verkäufer erwartet die Abgabe von Kaufpreisangeboten. Die Abgabefrist endet am 14.12.2026.
Für das Betreten der Gebäude ist eine Betretungsgenehmigung erforderlich. Besichtigungstermine sind ausschließlich in Abstimmung mit dem nachstehend benannten Ansprechpartner zu vereinbaren.
Herr Gunnar Großmann
Tel.: 033702 / 222-177; E-Mail: gunnar.grossmann@bbg-immo.de
Die Entgegennahme der Kaufpreisangebote erfolgt freibleibend.
Bei dem Angebotsverfahren der in diesem Exposé benannten und in beigefügtem Langexposé nochmals detailliert beschriebenen Liegenschaften bzw. Teilflächen handelt es sich um eine für das Land unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Geboten zum Kauf, die nicht den Bestimmungen der VOL/VOB oder einer anderen bindenden Vergabevorschrift unterliegt. Das Land behält sich die Entscheidung darüber vor, ob und ggf. an wen, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen der Verkauf erfolgt.
Mit der Abgabe Ihres Erwerbsangebotes erteilen Sie der Brandenburgischen Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung mbH (BBG) die Zustimmung zur Einholung einer Bonitätsauskunft. Die vollständigen Datenschutzhinweise der BBG finden Sie unter Punkt G des Langexposés.
Die Rolandstadt Perleberg mit derzeit ca. 12.000 Einwohnern ist Kreisstadt im Zentrum des Landkreises Prignitz im äußersten Nordwesten des Landes Brandenburg und in räumlicher Nähe zu den Landesgrenzen von Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Sie liegt in etwa gleicher Distanz zu den Metropolen Berlin (ca. 150 km) und Hamburg (ca. 160 km) unweit der Elbe, der Fernbahnstrecke zwischen beiden Metropolen und der sie verbindenden Autobahn A24.
Das etwa 140 Quadratkilometer große Stadtgebiet von Perleberg umfasst neben der Kernstadt auch insgesamt 12 Ortsteile.
Die Liegenschaft befindet sich im nordwestlichen Stadterweiterungsbereich und damit ca. 500 m außerhalb des historischen Stadtkerns. Im Norden und Süden schließen sowohl Geschosswohnungen als auch individueller Wohnungsbau an. Im Westen ist das ehemalige Kasernengelände mit Freiflächen und leer-stehenden Gebäuden prägend, während in östlicher Richtung (Innenstadt) eine Kaserne in kommunalem Eigentum und gemischte Nutzungen (Wohnen und Gewerbe) dominieren.
Nach der zentralörtlichen Gliederung des seit dem 01.07.2019 rechtskräftigen Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin -Brandenburg (LEP HR) erfüllt die Stadt Perleberg gemeinsam mit Wittenberge (ca. 12 km westlich) die Aufgabe eines Mittelzentrums (Daseinsvorsorge mit regionaler Bedeutung) und bietet Waren- und Dienstleistungsangebote des gehobenen Bedarfes.
Der Regionale Wachstumskern Prignitz (RWK Prignitz) steht seit 2005 für die gemeinsame Arbeit dieser beiden Kommunen zusammen mit der Gemeinde Karstädt und der Wirtschaftsinitiative Westprignitz e.V. (WIW) und setzt zahlreiche Projekte in der Region um.
Wirtschaftliche Schwerpunkte der gemeinsamen Arbeit sind die Branchencluster Verkehr/Mobilität/Logistik, Ernährungswirtschaft, Metallverarbeitung sowie erneuerbare Energien und Gesundheitswirtschaft. Mit der Landesregierung Brandenburg als Initiator bündeln alle Beteiligten ihre Kräfte für eine erfolgreiche Unternehmens- und Standortentwicklung.
In diesem Zusammenhang hat die Stadt Perleberg 2007 auch ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept INSEK als übergeordnetes strategisches Planungselement vorgelegt und zuletzt 2023 fortgeschrieben.
Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf den alten kaiserlichen Stadtkasernen, da diese das Potenzial zur Etablierung von neuen und barrierefreien Wohnangeboten bieten und somit ein Schlüsselvorhaben für die Stadtentwicklung in Perleberg darstellen.
Die Kommune hat ein Entwicklungskonzept mit städtebaulicher Rahmenplanung erstellt. Das Nutzungskonzept sieht für das Quartier eine Mischung aus Wohnen, Gewerbe und sozialen Nutzungen vor.
Perleberg liegt verkehrstechnisch günstig an den Bundesstraßen B5 (Berlin-Hamburg) und B189 (Magdeburg-Wittstock/Dosse) und in Reichweite der Autobahnen A 24 (Hamburg-Berliner Ring) und der fast fertiggestellten A 14 (Wismar-Leipzig).
Am Bahnhof Perleberg besteht Anschluss an den stündlich verkehrenden RE6 (Berlin-Wittenberge). Der Bahnhof Wittenberge ist wichtiger Haltepunkt für verschiedene ICE-Verbindungen nach Berlin (und weiter nach u.a. Süddeutschland/Österreich) sowie nach Hamburg (und weiter nach u.a. Amsterdam/Westerland). Ferner wird er vom Railjet Hamburg-Prag, vom IC Leipzig-Warne-münde dem RB 33 (Stendal), der S-Bahn 1 (Magdeburg) und dem stündlich verkehrenden RE8 (Wismar-Elsterwerda) angefahren.
Ein Dutzend lokale/regionale Buslinien der Verkehrsgesellschaft Prignitz steuern den ZOB/Bahnhof Perleberg an. Dieser ist über mehrere Buslinien vom Kaufgegenstand (Haltestelle Lindenstraße ca. 300 m) erreichbar. Informationen über https://vgprignitz.de/fahrplaene-linien/.
Der ElbePort Wittenberge ist über die Schiene an das Hamburger Hinterland sowie an die ICE-Trassen Hamburg-Berlin und Rostock-Magdeburg angebunden.
Anfang des 20. Jahrhunderts wurden nordwestlich der Altstadt beiderseits der Kurmärker Straße als Hauptachse die stadtbild-prägenden Gebäude der ehemaligen Stadtkaserne errichtet. Der 2. Bauabschnitt auf der östlichen Straßenseite entstand zwischen 1907 und 1909, darunter die beiden Gebäude auf dem kaufgegenständlichen Flurstück 277/9, die Doppelte Batteriekaserne (V) und das ehemalige Wirtschaftsgebäude (T) an der südlichen Ecke der Rudolf-Breitscheid-Straße.
1913 wurde an der nördlichen Ecke gegenüber auf dem kaufgegenständlichen Flurstück 249/2 das heute bereits abgerissene ehemalige Verwaltungsgebäude (KETsch) errichtet.
Nach Ende des 2. Weltkrieges wurde die Liegenschaft bis 1993 durch die Westgruppe der Truppen (WGT) der sowjetischen Streitkräfte als Panzerregiment genutzt. Nach Abzug der militärischen Truppen 1992/93 waren die Liegenschaften und Gebäude überwiegend ungenutzt.
Bei der Doppelten Batteriekaserne (V) und dem ehemaligen Wirtschaftsgebäude (T) handelt es sich um massive Ziegelmauerwerksbauten, die nur in Teilen verputzt bzw. gestrichen sind. Sie weisen ungedämmte Sattel-/Walmdächer auf einer Holzkonstruktion, Stufengiebel, außenliegende Entwässerung und Dachziegeleindeckung (tlw. Biberkronen) auf.
Die Wände sind massiv gemauert, Decken nur über dem Kellergeschoss (KG) massiv, sonst als Holzbalkendecken angelegt, auch Böden überwiegend mit Holzdielen (tlw. Parkett), nur im KG als Mauerwerk. Auch die Treppenhäuser sind massiv errichtet, tlw. mit Holzhandläufen und metallenen Geländern.
Fenster und Türen sind überwiegend aus Holz, tlw. weisen Türen Stahlzargen auf. In den Sanitärbereichen sind noch Boden- und meist Wandfliesen vorhanden. Heizungs-/Sanitär- und Elektro-installationen sind meist zurückgebaut, jedenfalls aber untauglich.
Der Grundriss der Kaserne ist von Fluren längs des gesamten Gebäudes geprägt. Davon abgehend sind die zum Hof orientierten Zimmer, Nasszellen/Sanitärräume liegen Richtung Straße.
Beim Wirtschaftsgebäude gehen die Erschließungsflure von den peripher belegenen Treppenhäusern aus.
Ungefähre Daten: Batteriekaserne V / Wirtschaftsgebäude T:
Bruttogrundfläche: V = ca. 875 m² x 5 Geschosse + ca. 212 m² x 2 (Türme) = ca. 4.799 m²
T = ca. 404 m² x 4 Geschosse = ca. 1.616 m²
Nutzflächen (Haupt-/ Nebennutz-/ Verkehrsflächen gerundet):
V = 3.490 m² T = 1.235 m²
Beide Gebäude weisen sehr einfache Ausstattungsmerkmale auf. Seit 1992 erfolgten lediglich Maßnahmen zur Verkehrssicherung und Gefahrenabwehr. Der Unterhaltungszustand ist daher und aufgrund des langen Leerstands mangelhaft mit hohem Reparaturstau und Verschleißerscheinungen. Insbesondere bei dem Wirtschaftsgebäude sind auch Deckendurchbrüche erfolgt.
Für eine Wiedernutzung der baulichen Anlagen sind umfangreiche Baumaßnahmen über alle Gewerke erforderlich.
Mit Bescheid der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Prignitz vom 20. April 1994 wurde die „ehem. Stadtkaserne Perleberg“ unter Denkmalschutz gestellt.
Mit Schreiben vom 19. September 2017 erging durch den Landkreis Prignitz die Mitteilung über die Änderung/Erweiterung der Listenposition eines Denkmals in der Denkmalliste des Landes Brandenburg bezogen auf den Kaufgegenstand (Flurstücke 277/9 und 249/2) sowie die weitere Fläche des Landes Brandenburg (seinerzeit Flurstück 1057).
Der Denkmalschutz betrifft außer den beiden Kasernengebäuden auch die Einfriedungen im Straßenbereich beider Flurstücke (gemauerte Pfeiler/Rundpfeiler und Metallstaketenzäunung) sowie die Steinpflasterung und den Gehölzbestand im Hofbereich des Flurstücks 277/9.
Seitens des Verkäufers wird empfohlen, bereits vor der Abgabe eines Angebotes das geplante Vorhaben mit der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Prignitz abzustimmen.
Bitte senden Sie Ihr schriftliches Kaufpreisangebot gemäß Anlage 3 des Langexposés verschlossen in einem Umschlag mit dem Betreff:
Kaufpreisangebot „Perleberg SW 048-06 / SW 049-01 I-13“ -nicht vor dem 15.12.2026 öffnen-
Formulieren Sie bitte Ihr Kaufpreisangebot ohne Bedingungen. Der Verkäufer ist an einem Verkauf des Kaufgegenstandes insgesamt interessiert, entsprechende Angebote daher erwünscht. Eine Prüfung erfolgt in jedem Fall anhand der vorstehend genannten Bewertungskriterien für Angebote.
Mögliche Abgabe von Kaufpreisangeboten bis zum 14.12.2026 an die
Brandenburgische Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung mbH
Herrn Gunnar Großmann
Am Baruther Tor 12, Haus 134/1. 15806 Zossen.
Bewertungskriterien für Angebote sind
Höhe des Kaufpreisangebotes
Bankauskünfte des Interessenten mit Finanzierungsbestätigung der Hausbank,
siehe Vordruck unter Punkt F – Anlage 4 des Langexposés
Referenzen bzw. Referenzobjekte
Nachhaltigkeit des Nutzungskonzeptes
Umfang der Investitionen und Nachweis der Finanzierung
Konsens mit den städtebaulichen Entwicklungszielen der Stadt Perleberg und ggf. des Landkreises Prignitz
Die mit dem Erwerbsangebot benannten Nutzungen sowie Investitionen sind durch den jeweiligen Erwerber zu sichern und in geeigneter Form nachzuweisen. Der Kaufvertrag wird für den Verkäufer entsprechende Kontroll- und Sicherungsrechte enthalten.
Durch eine Sanierungsuntersuchung wurden 1997 auf der SW 048-06 punktuelle und geringe Bodenbelastungen durch MKW (Mineralölkohlenwasserstoffe) und LCKW (leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe) festgestellt. Eine Grundwassernutzung ist auf dem Flurstück 277/9 ausgeschlossen. Aus Sicht des Verkäufers besteht im Vorfeld kein Handlungsbedarf.
Bei sensibler Umnutzung könnten von der unteren Bodenschutzbehörde weitere Untersuchungsmaßnahmen zur aktuellen Belastungssituation gefordert werden. Bei Tiefbaumaßnahmen sind kontaminationsbedingte Mehrkosten nicht auszuschließen.
Auf dem Flurstück 249/2 (SW 049-01) sind Müllablagerungen festgestellt worden. Zudem ist ein Teil der Fläche versiegelt, ein Teil ist von Pflanzenwuchs überwuchert. Beim abgebrochenen Gebäude wurde nachrichtlich eine Tiefenenttrümmerung vorgenommen. Altlasten wurden hier gemäß Gutachten nicht vorgefunden.
Im Rahmen der Kaufverhandlungen werden dem Käufer die dem Verkäufer vorliegenden Gutachten und Berichte zur Altlastensituation zur Einsichtnahme vorgelegt.
Hinweis: Das Land Brandenburg beteiligt sich bis zu 90 v. H., maximal jedoch bis zur Höhe des Kaufpreises, an den Kosten zur Beseitigung nicht bekannter, ordnungsverfügungsrelevanter Altlasten.
Es liegt eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung (nur für SW 048-06) aus 1997 vor. Auch die Luftbilduntersuchungen blieben ohne Befund. Dennoch ist davon auszugehen, dass für Baugenehmigungen sowie bei allen Maßnahmen unterhalb der Geländeoberkante GOK jeweils eine aktuelle Bestätigung der Kampfmittelfreiheit bzw. eine kampfmitteltechnische Baubegleitung durch eine nach Sprengstoffgesetz SprengG autorisierte Fachfirma benötigt wird.
Kosten für den Abbruch (soweit zulässig) sowie die Altlasten- Abfall- und Kampfmittelbeseitigung sind vom Käufer zu tragen und im Angebot entsprechend zu berücksichtigen.
Alle mit dem Erwerb verbundenen Kosten (Beteiligung von Sachverständigen, Notarkosten, Gebühren, Steuern sowie sonstige Abgaben, auch ggf. ausstehende Erschließungsbeiträge und Anschlusskosten) übernimmt der Erwerber.
Die Angaben in diesem Exposé beruhen auf uns zur Verfügung stehenden Informationen. Wir sind bemüht, möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten, können jedoch keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen, insoweit sind die hier angegebenen Erklärungen der Verkäufer keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 BGB. Alle Kartendarstellungen sind nicht maßstäblich.